UMA-Fachdialog: „Renaturierungsgesetz: Fortschritt oder Untergang“
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Hören Sie hier die Aufzeichnung eines online-Fachdialoges zum Thema Renaturierungsgesetz, den das Umwelt Managent Austria am 28.8. veranstaltet hat.
Vorab ein paar Worte zum Umwelt Management Austria. Das UMA will helfen, Umwelt- und Naturschutz wirkungsvoll, aber mit Augenmaß in die Praxis umzusetzen. Sie arbeiten daher auf wissenschaftlicher Basis mit überprüfbaren Daten und Fakten. Diesem Fact-Finding sollen auch die eben genannten Fachdialoge dienen, bei denen aktuelle Fragen bzw. (Streit-)Fragen aus unterschiedlicher Sicht beleuchtet und Fakten gesammelt werden sollen. Gefördert werden diese Fachdialoge vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, kurz BMK.
Das „Nature Restoration Law“, also das „EU-Renaturierungsgesetz“ ist heiß umstritten, wie die jüngste öffentliche Debatte zeigt. Von „höchst notwendig“ über „Enteignung“ bis „Ernährungssicherheit ist gefährdet“ reichen die Kommentare. Da es sich beim „Nature Restoration Law“ um eine EU-Verordnung handelt, ist sie unmittelbar rechtswirksam für die Mitgliedstaaten. Die Verordnung baut inhaltlich auf diversen Zielsetzungen der EU (also z.B. aus den Bereichen Klima, Biodiversität und Ernährungssicherheit) auf und beschreibt auch generelle Maßnahmen. Während die konkrete Umsetzung den Mitgliedsstaaten überlassen bleibt, wird die EU delegierte Rechtsakte erlassen, welche z.B. die Liste von Wiederherstellungsmaßnahmen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anpassen.
Im Fachdialog will das Umweltmanagement Austria fachliche Grundlagen aufzeigen, Panikmache hinterfragen und umsetzbaren Lösungen für die Praxis einen wichtigen Schritt näherkommen.
Bei dem Online-Fachdialog am 28. August gaben gleich 3 Experten einen Impulsvortrag, die Sie jetzt gleich hören werden:
Den Anfang macht Gerald Pfiffinger, GF des Umweltdachverbandes. Er gibt einen Überblick über die Richtlinien des Renaturierungsgesetztes und gibt einen Input zu einem Weg zu einer gemeinsamen Umsetzung, wie er ihn sich vorstellen könnte. (Beginn seines Vortrags bei Minute 04-47)
Weiter geht es mit einem Impulsvortrag von Ferdinand Lembacher – Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich. Er referiert über die Standpunkte der Landwirtschaftskammer zum neuen Renaturierungsgesetz. (Beginn seines Vortrags bei Minute 40-12)
Und den Abschluss macht Christian Holzer – Sektionschef der Sektion V, Umwelt und Kreislaufwirtschaft beim BMK. Er spricht über die Verordnung und die mögliche Umsetzung im Bundesministerium. (Beginn seines Vortrags bei Minute 55-20)
Die Einleitenden Worte und die Moderation der Veranstaltung kommen von Rupert Chtistian vom Umwelt Management Austria
Zusammenfassung der Aufzeichnung:
An die 300 Teilnehmer:innen konnte Moderator Rupert Christian bei der online-Veranstaltung „Renaturierungsgesetz: Fortschritt oder Untergang?“ von Umwelt Management Austria 10 Tage nach Inkrafttreten der EU-Verordnung begrüßen.
Das Thema ist durchaus kontrovers und polarisierend.
Während Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, betonte, dass der Zustand bereits bestehender natürlicher bzw. naturnaher Flächen verbessert werden soll, und diese in Summe ausreichen könnten, um die vorgesehene Gesamtfläche zu erreichen, sparte Ferdinand Lembacher, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich, nicht mit Kritik und unterstrich diese mit einer Vielzahl an Punkten: Er war der Meinung, dass die Land- und Forstwirtschaft so viel für Naturschutz tue, wie keine andere Berufsgruppe und, dass die FFH-Vorgaben in Österreich strenger ausgelegt würden, als in anderen EU-Ländern. Es bestünde daher keine Fairness im Vergleich mit anderen europäischen Ländern.
Er betonte aber auch, dass die Landwirtschaftskammer nicht gegen Verbesserungen sei, sondern gegen zusätzliche Zwänge und Belastungen der Land- und Forstwirt:innen und dass 80% der Landwirte ohnehin schon an Umweltprogrammen teilnehmen würden. Dass die Bundesländer einstimmig gegen das Gesetz gestimmt hätten, sei für ihn ein deutliches Zeichen.
Der dritte Redner Christian Holzer, Sektionschef der Sektion V – Umwelt und Kreislaufwirtschaft, im BMK, entgegnete darauf, dass das „Nein“ der Länder einem ersten Entwurf gegolten habe, der längst nicht mehr aktuell sei und mit der beschlossenen Version nicht übereinstimme. Seit 2022 seien intensive Diskussionen und Verhandlungen mit allen Stakeholdern – insbesondere mit der Land- und Forstwirtschaft! – gepflogen worden. Es kam zu weitreichenden Veränderungen – von Zwang könne keine Rede mehr sein, sondern von Motivation und positiven Anreizen.
Obwohl und auch weil die nationale Umsetzung noch nicht finalisiert ist, zeigen auch die Fragen und Beiträge der Teilnehmer:innen, dass mit dem Renaturierungsgesetz – verstärkt durch irreführende Behauptungen – zahlreiche Befürchtungen und Ängste verbunden sind, und zwar von zusätzlicher Bürokratie über den Rückbau von Wasserkraft und Enteignungen bis hin zur Nahrungsmittelknappheit. Zwar konnte Christian Holzer diese Befürchtungen entkräften, sie halten sich aber offensichtlich hartnäckig.
„Umwelt Management Austria setzt sich dafür ein, die Fakten und die tatsächlichen Vorgaben der Verordnung ernst zu nehmen und auf Panikmache zu verzichten.“ hob Rupert Christian abschließend hervor. „Es geht ihm darum, in der Realität der ökologischen Vielfalt den notwendigsten Raum zu geben. Am Beispiel der Ernährungssicherheit lässt sich sehr deutlich zeigen, dass der Flächenverlust durch Versiegelung die eigentliche Gefahr darstellt.“ – Und darüber waren sich tatsächlich alle – Teilnehmer:innen, Referenten und der Veranstalter – einig.
Nähere Infos zum Umwelt Management Austria und weiteren Fachdialogen finden Sie unter www.uma.or.at
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