aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit = Arbeitszeit?
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BAG, Urteil vom 23.4.2024 - 5 AZR 212/23
- **Arbeitgeber**: Containermechaniker bei einem Logistikunternehmen seit Februar 2008.
- **Tagesablauf**:
- Nach Betreten des Betriebsgebäudes: Umkleiden im ersten Stock.
- Zeiterfassung im Erdgeschoss: Einloggen gemäß Anweisung des Arbeitgebers.
- Tätigkeit: Instandhaltung von Containern (z. B. Schleifen, Lackieren), mit Schutzkleidung bei Bedarf.
- Nach Arbeit: Duschen oder Waschen, Arbeitskleidung im Betrieb zur Reinigung lassen.
- Zeiterfassung am Ende: Ausloggen nach Anweisung, dann Verlassen des Betriebs.
Artikel:
1. Arbeitstage pro Monat und pro Woche
2. Kernarbeitszeit - was ist das?
3. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung
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