Ein bunter Fall des LAG Hamm
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Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.08.2024 -1 SHa 16/24
Forderungen des Antragstellers:
- Feststellung der Lohnfälligkeit ab dem 15. des Folgemonats,
- Zahlung von 5.800 € brutto, dem ursprünglich vereinbarten Gehalt,
- Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wurde durch die mündliche Kündigung vom 24. Juni 2024 und die E-Mail-Kündigung vom 26. Juni 2024,
- Einrichtung eines Arbeitsplatzes unter den näher beschriebenen arbeitsvertraglichen Bedingungen,
- Zahlung von 100 € für die entstandenen Reisekosten zur Vertragsunterzeichnung,
- Zahlung von Verzugszinsen ab dem 15. Juli 2024,
- Freistellung von allen Kosten der laufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Artikel:
1. Lohnklage
2. Mindestlohn
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