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Ein unumstößliches Grundgesetz

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Heute vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat genehmigt und angenommen. Sein Inkrafttreten gilt als Geburtsstunde der Bundesrepublik, die unmittelbar nach Ende des 2. Weltkrieges aus den drei Westzonen hervorgegangen ist.

Das Grundgesetz ist die Verfassung unseres Landes und steht über allen anderen Rechtsnormen; es stellt eine Balance zwischen Demokratie und Rechtsstaat her. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1). Das Grundgesetz ist für die Menschen da – zu ihrem Nutzen, um für Rechtssicherheit zu sorgen und vor staatlicher Willkür zu schützen. So ist z. B. die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung (Artikel 13) ein hohes und schützenswertes Rechtsgut, das gerade in der NS-Zeit durch staatliche Stellen massiv untergraben wurde. Doch selbst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes gab es in Deutschland Fälle, in denen gegen dieses Grundrecht verstoßen wurde – denn dort, wo der Mensch das Sagen hat, werden auch Gesetze gebrochen und Grundlagen der Demokratie infrage gestellt.

Lange vor der Entstehung des Grundgesetzes ist Jesus, Gottes Sohn, als Mensch auf die Erde gekommen und hat den Menschen seine »Verfassung« in der vielzitierten Bergpredigt (siehe Matthäus 5–7) mitgeteilt – ein unumstößliches göttliches Grundgesetz. Und im Gegensatz zu menschlichen Gesetzgebern hält sich der Urheber der Bergpredigt selbst ohne Wenn und Aber an seine eigene Verfassung. Wir tun gut daran, seinen Maßstab ernst zu nehmen! Denn gegen Ende seiner Rede sagt Jesus: »Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr!, wird in das Reich der Himmel hineinkommen, sondern wer den Willen meines Vaters tut, der in den Himmeln ist« (Matthäus 7,21).

Axel Schneider
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Das Grundgesetz ist die Verfassung unseres Landes und steht über allen anderen Rechtsnormen; es stellt eine Balance zwischen Demokratie und Rechtsstaat her. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1). Das Grundgesetz ist für die Menschen da – zu ihrem Nutzen, um für Rechtssicherheit zu sorgen und vor staatlicher Willkür zu schützen. So ist z. B. die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung (Artikel 13) ein hohes und schützenswertes Rechtsgut, das gerade in der NS-Zeit durch staatliche Stellen massiv untergraben wurde. Doch selbst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes gab es in Deutschland Fälle, in denen gegen dieses Grundrecht verstoßen wurde – denn dort, wo der Mensch das Sagen hat, werden auch Gesetze gebrochen und Grundlagen der Demokratie infrage gestellt.

Lange vor der Entstehung des Grundgesetzes ist Jesus, Gottes Sohn, als Mensch auf die Erde gekommen und hat den Menschen seine »Verfassung« in der vielzitierten Bergpredigt (siehe Matthäus 5–7) mitgeteilt – ein unumstößliches göttliches Grundgesetz. Und im Gegensatz zu menschlichen Gesetzgebern hält sich der Urheber der Bergpredigt selbst ohne Wenn und Aber an seine eigene Verfassung. Wir tun gut daran, seinen Maßstab ernst zu nehmen! Denn gegen Ende seiner Rede sagt Jesus: »Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr!, wird in das Reich der Himmel hineinkommen, sondern wer den Willen meines Vaters tut, der in den Himmeln ist« (Matthäus 7,21).

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