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Warum müssen Digitale Gesundheitsanwendungen so viel Geld kosten, Frau Dr. Geier?

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Die SVDGV-Geschäftsführerin über DiGA

55 zugelassene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), 370.000 Freischaltungen für Kassenpatienten, hohe Verordnungszahlen vor allem in den großen Indikationen wie Diabetes, aber auch dort, wo Versorgungslücken bestehen, etwa bei Endometriose. Im „ÄrzteTag“-Podcast beschreibt Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV), wie die DiGA „peu à peu“ in der Versorgung angekommen sind, seit sie über das Digitale Versorgung Gesetz noch unter Gesundheitsminister Jens Spahn eingeführt wurden. Seit Jahresanfang hat es einige Publikationen zu DiGA gegeben, die sehr unterschiedlich ausgerichtet waren: Die DiGA-Reports des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen und des SVDGV sowie eine Umfrage der Stiftung Gesundheit, die zeigte, dass mittlerweile jeder zweite Hausarzt zumindest gelegentlich DiGA verordnet. Vor allem Kritik kam vom Spitzenverband der Krankenkassen, weil DiGA zu teuer seien und weil nur jede fünfte DiGA direkt einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen habe. Solche tendenziösen Aussagen ärgern Anne Sophie Geier, denn tatsächlich habe etwa die Hälfte der zugelassenen DiGA den Nutzennachweis erbracht, die andere Hälfte sei noch im Erprobungsjahr, nach dessen Ende in einer randomisierten, kontrollierten Studie der Nutzen und ein „positiver Versorgungseffekt“ nachgewiesen sein müssten. Letzteres betrifft zum Beispiel eine Verbesserung der Adhärenz durch die digitale Therapiebegleitung.

Die meisten DiGA, so Geier, überspringen diese Hürde, nur wenige Anbieter würden mit ihrer Anwendung nach der Erprobungsphase nicht dauerhaft zugelassen. Das Erprobungsjahr, so Geier, sei ein entscheidender Erfolgsfaktor für die DiGA, betont Geier im Podcast. Bei der „kleinen Schwester“ der DiGA, den Digitalen Pflegeanwendungen, gebe es kein solches Erprobungsjahr. Die Folge: Bisher sei noch keine einzige Anwendung zugelassen. Im Gespräch erläutert Geier den Aufwand, den Hersteller betreiben müssen, um die Zulassung zu erreichen – das sei auch ein Grund für die Preise im mittleren dreistelligen Euro-Bereich für die Nutzung einer Gesundheits-App über ein Quartal hinweg. Auch Geier sieht ein Missverhältnis darin, dass die Verlaufskontrolle durch betreuende Ärztinnen und Ärzte vergleichsweise niedrig bewertet ist, in der Regel liegt die Vergütung über den EBM bei 7,50 Euro im Behandlungsfall. „Ärzte könnten hier viel lauter sein“, meint die Geschäftsführerin des SVDGV. Nicht zuletzt erläutert Anne Sophie Geier die Änderungen, die jetzt nach Verabschiedung des Digitalgesetzes auf Patienten, Krankenkassen, Ärzte und Anbieter zukommen: unter anderem DiGA in weiteren Risikoklassen, Nutzung von DiGA in DMP sowie anwendungsbegleitende Erfolgsmessungen.

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55 zugelassene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), 370.000 Freischaltungen für Kassenpatienten, hohe Verordnungszahlen vor allem in den großen Indikationen wie Diabetes, aber auch dort, wo Versorgungslücken bestehen, etwa bei Endometriose. Im „ÄrzteTag“-Podcast beschreibt Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV), wie die DiGA „peu à peu“ in der Versorgung angekommen sind, seit sie über das Digitale Versorgung Gesetz noch unter Gesundheitsminister Jens Spahn eingeführt wurden. Seit Jahresanfang hat es einige Publikationen zu DiGA gegeben, die sehr unterschiedlich ausgerichtet waren: Die DiGA-Reports des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen und des SVDGV sowie eine Umfrage der Stiftung Gesundheit, die zeigte, dass mittlerweile jeder zweite Hausarzt zumindest gelegentlich DiGA verordnet. Vor allem Kritik kam vom Spitzenverband der Krankenkassen, weil DiGA zu teuer seien und weil nur jede fünfte DiGA direkt einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen habe. Solche tendenziösen Aussagen ärgern Anne Sophie Geier, denn tatsächlich habe etwa die Hälfte der zugelassenen DiGA den Nutzennachweis erbracht, die andere Hälfte sei noch im Erprobungsjahr, nach dessen Ende in einer randomisierten, kontrollierten Studie der Nutzen und ein „positiver Versorgungseffekt“ nachgewiesen sein müssten. Letzteres betrifft zum Beispiel eine Verbesserung der Adhärenz durch die digitale Therapiebegleitung.

Die meisten DiGA, so Geier, überspringen diese Hürde, nur wenige Anbieter würden mit ihrer Anwendung nach der Erprobungsphase nicht dauerhaft zugelassen. Das Erprobungsjahr, so Geier, sei ein entscheidender Erfolgsfaktor für die DiGA, betont Geier im Podcast. Bei der „kleinen Schwester“ der DiGA, den Digitalen Pflegeanwendungen, gebe es kein solches Erprobungsjahr. Die Folge: Bisher sei noch keine einzige Anwendung zugelassen. Im Gespräch erläutert Geier den Aufwand, den Hersteller betreiben müssen, um die Zulassung zu erreichen – das sei auch ein Grund für die Preise im mittleren dreistelligen Euro-Bereich für die Nutzung einer Gesundheits-App über ein Quartal hinweg. Auch Geier sieht ein Missverhältnis darin, dass die Verlaufskontrolle durch betreuende Ärztinnen und Ärzte vergleichsweise niedrig bewertet ist, in der Regel liegt die Vergütung über den EBM bei 7,50 Euro im Behandlungsfall. „Ärzte könnten hier viel lauter sein“, meint die Geschäftsführerin des SVDGV. Nicht zuletzt erläutert Anne Sophie Geier die Änderungen, die jetzt nach Verabschiedung des Digitalgesetzes auf Patienten, Krankenkassen, Ärzte und Anbieter zukommen: unter anderem DiGA in weiteren Risikoklassen, Nutzung von DiGA in DMP sowie anwendungsbegleitende Erfolgsmessungen.

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