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Unfehlbar? Neues aus den Vatikanarchiven zum Mariendogma von 1950
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Viel wurde in den vergangenen Jahrzehnten über die Unfehlbarkeit des Papstes diskutiert. Dabei wurde sie seit dem Ersten Vatikanischen Konzil, dass diese Unfehlbarkeit beschlossen hat, erst ein einziges Mal in Anspruch genommen: Am 1. November 1950 hat Pius XII. ex cathedra das Dogma der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel verkündet. Was sind die Hintergründe gewesen und warum hat der päpstliche Notar einen Aktenvermerk zu einem offensichtlichen Lapsus des Papstes gemacht? Steht mit einem Formfehler das Dogma und letztlich auch das Konzept Unfehlbarkeit in Frage?
Darüber sprachen wir mit Kirchenhistoriker Matthias Daufratshofer, der lange in den römischen Archiven geforscht und für das April-Heft der Herder Korrespondenz den Fall aufgerollt hat. Er sieht im Handeln von Pius XII. im Übrigen auch interessante Hinweise darauf, wie Lehrentwicklung heute in der katholischen Kirche möglich ist. Immerhin waren die an sich notwendigen Beweise aus Schrift und Tradition für die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel mehr als dürftig.
Matthias Daufratshofer wurde 1987 geboren und ist Akademischer Rat a. Z. am Seminar für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte der Katholisch-Theologischen Fakultät Münster. Er hat Theologie und Lateinischen Philologie in München studiert und wurde 2020 promoviert. Der Titel seiner Dissertation lautet: „Das päpstliche Lehramt auf dem Prüfstand der Geschichte. Franz Hürth SJ als ‚Holy Ghostwriter‘ von Pius XI. und Pius XII.“ Zuletzt hat er in den römischen Archiven zum Dogma der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel geforscht.
Links: Den Artikel von Matthias Daufratshofer im April-Heft der Herder Korrespondenz finden sie hier.
Das April-Heft der Herder Korrespondenz können Sie hier bestellen.
Redaktion: Dr. Stefan Orth, Annika Schmitz Interview: Dr. Stefan Orth Intro/Outro, Schnitt und Produktion: Daniel Heinze
282 episódios
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Viel wurde in den vergangenen Jahrzehnten über die Unfehlbarkeit des Papstes diskutiert. Dabei wurde sie seit dem Ersten Vatikanischen Konzil, dass diese Unfehlbarkeit beschlossen hat, erst ein einziges Mal in Anspruch genommen: Am 1. November 1950 hat Pius XII. ex cathedra das Dogma der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel verkündet. Was sind die Hintergründe gewesen und warum hat der päpstliche Notar einen Aktenvermerk zu einem offensichtlichen Lapsus des Papstes gemacht? Steht mit einem Formfehler das Dogma und letztlich auch das Konzept Unfehlbarkeit in Frage?
Darüber sprachen wir mit Kirchenhistoriker Matthias Daufratshofer, der lange in den römischen Archiven geforscht und für das April-Heft der Herder Korrespondenz den Fall aufgerollt hat. Er sieht im Handeln von Pius XII. im Übrigen auch interessante Hinweise darauf, wie Lehrentwicklung heute in der katholischen Kirche möglich ist. Immerhin waren die an sich notwendigen Beweise aus Schrift und Tradition für die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel mehr als dürftig.
Matthias Daufratshofer wurde 1987 geboren und ist Akademischer Rat a. Z. am Seminar für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte der Katholisch-Theologischen Fakultät Münster. Er hat Theologie und Lateinischen Philologie in München studiert und wurde 2020 promoviert. Der Titel seiner Dissertation lautet: „Das päpstliche Lehramt auf dem Prüfstand der Geschichte. Franz Hürth SJ als ‚Holy Ghostwriter‘ von Pius XI. und Pius XII.“ Zuletzt hat er in den römischen Archiven zum Dogma der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel geforscht.
Links: Den Artikel von Matthias Daufratshofer im April-Heft der Herder Korrespondenz finden sie hier.
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Redaktion: Dr. Stefan Orth, Annika Schmitz Interview: Dr. Stefan Orth Intro/Outro, Schnitt und Produktion: Daniel Heinze
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